Vertragskunden

  • Stand 11.05.2023
  • —– DK —– 1,59 € —–

Ausbildungsberuf / Landwirt/in

Berufstätigkeit / Berufsbeschreibung

Kein anderer Beruf bietet eine solche Vielfalt und Abwechslung wie der des Landwirts. Landwirte versorgen die Bevölkerung mit gesunden, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft. Darüber hinaus bieten sie Dienstleistungen im Naturschutz und der Landschaftspflege an. Immer mehr Betriebe erschließen neben der klassischen Bodenbearbeitung andere Bereiche wie die Erzeugung regenerativer Energie oder nachwachsender Rohstoffe. Landwirte kennen die ökologischen Zusammenhänge in der Natur und verfügen über die notwendigen Fähigkeiten zur Führung eines Betriebs. Der jahres-zeitlich bedingte unterschiedliche Verlauf der Arbeit macht die Tätigkeit des Landwirts interessant und abwechslungsreich. Ständig neue technische und wirtschaftliche Herausforderungen sorgen für ein anspruchsvolles und verantwortungsvolles Berufsfeld.

Anforderungen

Interesse an der Natur
technisches Grundverständnis
betriebswirtschaftliches Verständnis
Freude an körperlicher Arbeit
Organisationstalent, Flexibilität
Bereitschaft zu selbstständigem, verantwortungsvollem Arbeiten
Akzeptanz unregelmäßiger Arbeitszeit

Ausbildungsdauer

drei Jahre
unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich

Ausbildungsbetrieb
Ausbildung nur in anerkannten Ausbildungsstätten
duale Ausbildung, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung verlaufen parallel
zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen

Fachrichtungen

Feldbau
Rinderzucht (Milch- und Fleischrinder)
Schweinezucht
Schafzucht

betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge im Ausbildungsbetrieb
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
Pflanzenproduktion
Tierproduktion
die betriebliche Ausbildung muss jeweils mindestens zwei Betriebszweige der Pflanzen- und Tierproduktion beinhalten

Betriebszweige der pflanzlichen Erzeugung sind z. B.
Getreide- und Maisanbau, Hackfruchtanbau, Ackerfutteranbau, Grünland und Ölfrüchteanbau

Betriebszweige der tierischen Erzeugung sind z. B.
Milchviehhaltung, Rinderhaltung, Schweinehaltung, Geflügelhaltung, Schafhaltung und Pferdehaltung

2.1 Überbetriebliche Ausbildung

ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse

2.2 Berichtsheftführung

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.

Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung nach § 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz ist der geführte schriftliche Ausbildungsnachweis (Bestandteil des empfohlenen Berichtsheftes).

Das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen dient dabei folgenden Zielen:

Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und nachweisbar gemacht.

Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.

Auszubildende und Ausbilder werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).

Im Streitfall zwischen Ausbildendem und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis des Ausbildungsverlaufes dienen.

Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.

3. Prüfungen

3.1 Zwischenprüfung

zur Ermittlung des Ausbildungsstands wird eine Zwischenprüfung durchgeführt

3.2 Abschlussprüfung

die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff in einer betrieblichen Prüfung (praktisch und mündlich) und schriftlich geprüft werden

4. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Landwirtschaftsmeister/-in

Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft

Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau

Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft

Fachagrarwirt/-in Klauenpflege

Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in

Fachhochschul- oder Hochschulstudium