Vertragskunden

  • Stand 11.05.2023
  • —– DK —– 1,59 € —–

Wir bilden aus zum Tierwirt/-in in der Fachrichtung Rinderhaltung und suchen dich in unserem Team!

Tierwirt / Tierwirtin Rinderhaltung

1. Berufsbezeichnung: Tierwirt / Tierwirtin Fachrichtung Rinderhaltung. Anerkannt durch die Verordnung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1426).

2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre. Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

3. Arbeitsgebiet: Tierwirte / Tierwirtinnen arbeiten in Betrieben der Tierproduktion, agrarwirtschaftlichen Verbänden und Institutionen, in Tierkliniken und Labors, in landwirtschaftlichen Ausbildungsstätten, im Agrarhandel sowie in der Agrarverwaltung.

4. Berufliche Fähigkeiten: Tierwirte / Tierwirtinnen in der Fachrichtung Rinderhaltung

  • erzeugen und vermarkten Zucht- und Schlachtrinder sowie Milch unter Beachtung berufsspezifischer Regelungen und Qualitätsstandards,
  • führen Aufzucht der Jungtiere durch,
  • füttern Tiere art- und bedarfsgerecht und ermitteln die Leistung der Tiere,
  • versorgen und halten Tiere und wenden dabei betriebsspezifische Haltungssysteme und -techniken an; reinigen und desinfizieren Tierunterkünfte und halten sie instand,
  • führen Maßnahmen zur Gesundheitsprophylaxe durch und versorgen kranke Tiere nach ärztlicher Anweisung und unter Einhaltung von Hygienevorschriften,
  • füttern Kälber, Jungrinder und Rinder bedarfs- und leistungsgerecht, stellen Futterrationen zusammen und beurteilen die Entwicklung der Tiere,
  • setzen Zuchtziele durch Auswahl der Vatertiere und gezielte Selektion im Jungvieh- und Kuhbestand um,
  • beurteilen den Fruchtbarkeitsstatus einer Herde, führen Brunstkontrollen durch und wirken bei der Besamung mit,
  • überwachen die Geburt, leisten Geburtshilfe und versorgen Muttertier und Kalb,
  • bereiten Tiere für Auktionen und Tierschauen vor und führen Zuchttiere vor,
  • führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein oder im Team durch und beachten dabei betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen sowie den Verbraucherschutz und den Tierschutz,
  • planen ihre Arbeit und dokumentieren sie, legen Arbeitschritte fest, ergreifen dabei Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und kontrollieren und bewerten ihre Arbeitsergebnisse, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • wenden Kommunikations- und Informationstechniken betriebsintern und im Umgang mit Kunden an,
  • setzen Maschine, Geräte und Betriebsmittel ein und nutzen Betriebseinrichtungen, pflegen und warten Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen.